Wichtiger Hinweis: Alle folgenden Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert, aber ohne Gewähr. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater. Wir bieten keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz zur Absenkung der Mehrwertsteuer wurde am 29. Juni von Bundestag und Bundesrat genehmigt und gilt ab 1. Juli. Dementsprechend müssen Sie bereits jetzt die neuen Regelungen beachten. Beispielsweise, wenn Sie noch im Juni Akonto-Rechnungen für den Juli schreiben (siehe unten).

Allerdings sind viele Details noch ungeklärt. So kann es etwa sein, dass Ihre Buchhaltungs-Software (oder die ihres Steuerberaters) keine Rechnungen mit 16% Umsatzsteuer im Juni akzeptiert, obwohl sie so korrekt sind. Dies muss dann in der Buchhaltung im Juli korrigiert werden.

Der Leistungszeitraum entscheidet

Welcher Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung stehen muss, hat nichts mit dem Rechnungsdatum zu tun. Entscheidend ist alleine der Leistungszeitraum (bzw. das Lieferdatum bei Waren).

Genau genommen gilt der Tag, an dem die Leistung oder Lieferung vollständig erbracht wurde. Das ist folglich der letzte Tag des Leistungszeitraums: der Tag, an dem die Leistung fertiggestellt wurde.

Eine Gestaltung, an der Sie vom 20. Juni bis zum 1. Juli gearbeitet haben, muss mit Leistungszeitraum Juli (und folglich mit 16%) abgerechnet werden.

Dies ist vor allem in den Übergangs-Monaten relevant. Wenn Sie im Juli ein Projekt abrechnen, dass Sie im Juni bearbeitet haben, muss die Rechnung mit 19% ausgestellt sein, auch wenn das Rechnungsdatum im Juli liegt.

Das relevante Leistungsdatum wird in Revolver über das Feld "Lieferdatum" definiert. Hier muss also der letzte Tag des Leistungszeitraums eingetragen werden.

Im Feld "Leistungszeitraum" kann auf Wunsch ein Text hinterlegt werden (z.B. "Mai bis Juli 2020"). Der Leistungszeitraum kann laut Gesetz auch monatsweise angegeben werden, ein genauer Tag wird nicht verlangt. Revolver benötigt jedoch für die automatische Berechnung das exakte Datum.

Revolver 8.10 enthält eine Warn-Automatik, die darauf aufmerksam macht, wenn Leistungszeitraum und Steuersatz nicht zueinander passen.

Keine gemischten Rechnungen möglich

Wenn der Leistungszeitraum für ein Projekt vor dem Juli beginnt und im Juli endet (also über den Stichtag 1. Juli hinaus geht), dann muss das Projekt in zwei separaten Rechnungen abgerechnet werden. Gleiches gilt natürlich auch für den 1. Januar 2021.

Der Grund dafür ist, dass in Revolver in einer Rechnung nicht gleichzeitig der normale und der abgesenkte Steuersatz ausgewiesen werden können.

Was passiert mit bereits gestellten Vorab- und Akonto-Rechnungen?

Nehmen wir an, Sie haben einem Kunden im Januar vorab für das gesamte Jahr 2020 eine laufende Leistung berechnet (z. B. das Hosting einer Website). Durch die Absenkung ist es nun so, dass die Hälfte dieser Jahresrechnung mit einem anderen Steuersatz abgerechnet werden müsste.

Im Grunde haben Sie also (unverschuldet) zu viel Umsatzsteuer berechnet und abgeführt. In der Folge könnte das Finanzamt von Ihrem Kunden die zu viel einbehaltene Vorsteuer zurückverlangen – und Ihr Kunde wird dann dieses Geld von Ihnen zurückhaben wollen. Ein großer Ärger und Aufwand.

Letztlich hilft da nur die Korrektur der betreffenden Rechnung. Für ein paar kleine Rechnungen lohnt sich dieser Aufwand nicht immer, bei großen Summen muss hier aber aufgepasst werden.

Derzeit ist es sicher nicht verkehrt, erst einmal abzuwarten, was der Gesetzgeber und die Finanzämter zu dieser Problematik sagen. Möglicherweise werden hier vereinfachte Verfahren zugelassen. Falls tatsächlich Rechnungskorrekturen notwendig werden, können diese ja immer noch im Juli angebracht werden.

Monatliche Dauerleistungen und Teilzahlungen

Wenn Sie monatlich sich wiederholende Rechnungen haben (etwa für Domains, Hosting oder Mieten), zählt hier ebenfalls das Ende des Leistungszeitraums – es sei denn, sie berechnen die Leistung für jeden Tag separat und weisen die Tage auch einzeln in der Rechnung aus.

Revolver 8.10 senkt die Mehrwertsteuer in Wiederholungs-Rechnungen automatisch ab. Spezielle Fälle (wie etwa die tägliche Abrechnung) können allerdings nicht von der Software erkannt werden, manuelle Eingriffe werden erforderlich.

Auch bei Teilzahlungen muss immer der Leistungszeitraum betrachtet werden.

Eingangsrechnungen nicht vergessen

Die oben genannten Punkte gelten natürlich ebenso für Ihre Lieferanten. Das bedeutet: Alle Eingangsrechnungen müssen – vor allem in den Übergangsmonaten – daraufhin überprüft werden, ob Ihr Lieferant die Steuersätze richtig angewendet hat. Das Finanzamt wird im Zweifel erst einmal von Ihnen die zu viel abgezogene Vorsteuer zurückverlangen.

Vorkontieren mit DATEV-Buchungskonten

Die DATEV ist derzeit dabei, Anpassungen der Standard-Kontenrahmen vorzunehmen (weitere Informationen).

Welche Auswirkung das auf das Vorkontieren in Revolver hat, ist derzeit noch unklar. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Bitte setzen Sie sich zu diesem Thema auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Absenkung auch in Österreich?

Derzeit ist nur beschlossen, dass die Mehrwertsteuer in der Gastronomie abgesenkt wird. Das betrifft somit unsere Kunden in der Regel nicht.

Revolver 8.10 sorgt für eine reibungsfreie Umstellung

Zahlreiche neue Funktionen unterstützen Sie bei der Umstellung. Unter anderem werden alle Kunden und Lieferanten automatisch auf die richtigen Steuersätze aktualisiert. Eine Warn-Automatik sorgt dafür, dass Sie nicht versehentlich falsche Rechnungen schreiben.


Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie neue Informationen zu diesem Thema haben, freuen wir uns über Ihr Feedback!